2. Jahrgang                                  Gross-Auheim, den 12. Dez. 1938                                              Nr. 19.

Vereinsnachrichten:  

     Das Heimatmuseum ist – mit Ausnahme der Weihnachtsfeiertage – sonntäglich von 14 - 15 Uhr geöffnet.

Unserem Mitgliede Herrn Joachim Rudolf entbieten wir zu seinem goldenen Ehejubiläum nachträglich unsere herzlichen Glückwünsche.

     Für das Heimatmuseum sind gestiftet worden:

-  von Erhard Apitzsch, Witwe, je 1 Paar seerbische Schuhe für Erwachsene und Kinder, in Leder   

   geschnürt, als Erinnerungsstücke aus dem Weltkrieg 1914/18.                                                                      -  von Curt Reinheld, Berlin, Schwiegersohn des verstorb. Prof. Aug. Gaul,:

   27 Tafeln Lichtbilder nvon Tierplastiken des Prof. Aug. Gaul.

-  von Philipp Neureuther, Gutsverwalter a.D., Sohn, Groß-Auheim:

   1 Zündhütchen-Gewehr mit Visier und Einstecktasche für Seitengewehr, 3 alte Stichwaffen

 

                                                                                                                      Der Vorstand.

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Heimatkunde, Volkskunde, Familienforschung, Naturschutz:

(Darf nur mit Zustimmung des Heimatvereins veröffentlicht werden.)

 

Die alten Jagdgerechtigkeiten in der Groß-Auheimer Gemarkung.  V.

 

     In dem Schreiben wird der Vorwurf erhoben, daß „ein Jäger aus Hanau diesen Morgen höchst strafbahrer weiss sich erkühnet habe, einen Churfürstl. Beysassen von grossauheimb nahmens Strauss als welcher in seinem geschäft mit Einer flint nacher dem Neüen wirtshaus auf der Haid gelegen gegangen, ohn daß Man einige ursach erfahren können, auf undisputirlichen Chur Maintzischen grunt und bothen nemblich in der Grossauheimer gemarkung (waltung) gewalthätiger weiss hinweg zunehme, und mit sich naher Hanau zu schlöppen“. Das Churfürstl. Oberamt zweifelt nicht daran, daß man den Arrestanten gleich auf freien Fuß stellen und den Jäger zur Abbüßung seines groben Fehlers auf nächstkünftigen Dienstag nach Steinheim sistiere. Vom gleichen Tag dadiert ein Brief eines uns nicht näher bekannten Hanauer Bürgers mit Namen König an seinen Bruder, worin dieser zum Ausdruck bringt, daß der angegebene Beisasse „gantz außer dem Weeg mit einer stark geladenen Büchse ertappt und noch ein gutes theil pulver und blei zu verschiedenen Schüssen bei Ihm weiter gefunden, die Büchse auch heimlich von Ihm in dem Walt verstecket worden, welches dan weiter untrügliche Zeichen seynd, daß Er auf Wilddieberey, dessen Er ohne dieses längst verdächtig worden, ausgewesen“.

 

 

„Am Heimatborn“.1938. Nr. 19

 

 

Es müsse scharf gegen die Wilddiebe vorgegangen werden, damit dem Unfug gesteuert würde, denn man könne fast täglich im Wildbann angeschossenes Wild treffen. Da Hanau auf den Protest des Steinheimer Oberamtmanns nicht einging, erstattete dieser Bericht bei seiner Regierung. Doch als das Schreiben der Mainzer Regierung in Hanau eintraf, war Strauß bereits auf freiem Fuß gesetzt worden. Hanau wünscht nun in seinem Antwortschreiben, daß Strauß die bei ihm vor d. mainzischem Gericht zuzuerkennende Strafe wegen Wilddieberei in Hanau verbüßen solle. Mainz verlangte jetzt aber von Hanau auch die Rückgabe der Flinte sowie Erstattung der von Strauß ersetzten Zehrkosten. Die Flinte wurde zwar zurückgegeben, doch mußte am 9.7. nochmals an die Bezahlung der Kosten von 20 fl 30 kr erinnert werden.

     Ein Jahr später ereignete sich wiederum ein Streitfall. Dem kurmainzischen Untertanen Jacob Krähmer von Kahl, der im Wildbann gewildert hatte, wurde von zwei hanauischen Dienern die Flinte und der geschossene Hase abgenommen. Hiergegen erhob Mainz Einspruch, da Hanau auf mainzischem Grund niemanden festnehmen könne. Hanau solle Strafantrag stellen, dann würde Krähmer schon belangt werden. Flinte und Hase seien zurückzugeben. Daß die Einwohner von Groß-Auheim den hanauischen Grafen und seine Leute nicht gern auf Auheimer Gebiet jagen sahen, leuchtet ein. Sie kannten den Mißton, der wegen der Mitjagensgerechtigkeit zwischen beiden Regierungen herrschte und gaben durch ihr Verhalten immer mal Anlaß zu Beschwerden hanauischerseits. So beklagt sich der  in hanauischen Diensten stehende Herr von Bechtolsheim am 31.7.1716, daß „die Groß-Auheimer unterthanen sich gelüsteten Ihre Hunde ohne Anhängung eines prügels (zur Beschränkung ihrer Bewegung) mit in das feld zu nehmen, welches dann in Meines gnedigsten Grafen und Herrns Wildfuhr großen Schaden, zumahlen bey jetziger Zeit da es junge Haasen und junge Feldhühner gibt, zufügen usw.“ Zu beybehaltung guter nachbarlicher Verständnuss bitte er den kurfürstl. Kammerat zu Steinheim um Abhilfe.

     Nun folgt ein Jagdbericht aus dem Jahre 1733 über die von dem Kurfürsten Lothar Franz von Schönborn am 22. Jan. abgehaltenen Jagd in der Groß-Auheimer Gemarkung. Unter den Jagdteilnehmern befanden sich die Hochw. Herren Domkapitulare von Warschberg, von Hoheneck, von Ostein, sowie Herr Graf Eberstein, der polnische Gesandte General Graf von Schönborn, Herr Obermarschall von Bettendorf, Herr Oberjägermeister Marschall von Ostheim, Herr Oberstallmeister von Rolling, Herr Baron von Fechenbach und von Dehren und viele andere Cavaliers. Zunächst wurden die Hasen aus dem Feld in den Wald getrieben, dann wurde viermal Anstand gehalten. Beim ersten Anstand, der sich „von der straßen so die großauheimer und hanauischen Gemarkung schneidet, bis ans Crotzenberger gebiet, mitten durch den Großauheimer wald“ ausdehnte, wurden von 16 Schützen 41 Hasen und 1 Feldhuhn geschossen. Der zweite Anstand war „an dem pfahl nechst an des Bozums wirtshaus (Neuwirtshaus) ein stück wegs die Kahler Stras hinaus mitten durch den wald“ und erbrachte 22 Hasen. Beim dritten Anstand „von der straßen an der Neulatten bis gegen den Riegel Bronn“ blieben 12 Hasen, 2 Raubvögel, und 2 Rehe.

    

(Fortsetzung folgt)