3. Jahrgang                                  Gross-Auheim, den 16. Mai 1939                                              Nr. 23.

Vereinsnachrichten:  

     Das Heimatmuseum ist jeden Sonntag von 14 - 15 Uhr geöffnet.

 Jeden Donnerstag 20 ½ Uhr ist Zusammenkunft der Mitglieder im Museum.

Für das Museum wurden gestiftet:

-  von Mitglied Herrn Gustav Klein, hier, Hopfengartenstraße, 28 Hefte „Der große Krieg“. Urkunden,

   Depeschen und Berichte aus dem Weltkrieg 1914/18.  

-  von Herrn Otto Werner, hier, Eichenstraße 3, eine Kastenuhr mit bemaltem Zifferblatt in Holz.         

   Schlagwerk. Mittelgroß.      

     Den Stiftern herzlicher Dank !

Ferner wurde unter Bauschutt aus einem Anwesen der Sandgasse ein Sockelstein für Ofen gefunden und dem Museum zugeführt. Sandstein mit gutgearbeiteter Fratze. Gegen Mitte des 18. Jahrhunderts.

 

                                                                                                                      Der Vorstand.

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Heimatkunde, Volkskunde, Familienforschung, Naturschutz:

(Darf nur mit Zustimmung des Heimatvereins veröffentlicht werden.)

Die alten Jagdgerechtigkeiten in der Groß-Auheimer Gemarkung.  IX.

 

     Weitere 79 Thl.  15 Sgr.  9 Hlr.  für rund 1193 Cass. Acker Leibheege entrichtete die Gemeinde an die Kurf. Filialstaatskasse zur Weiterbeförderung an die Kurf. Hofkasse zu Kassel. Am 28.11.1865 zahlte die Gemeinde nochmals 3 Thl.  4 Sgr.  9 Hlr.  ein für das 47 ½  Cass. Acker 12 Ruthen haltende Areal des Mainflusses, und am 17.12.1867 weitere 5 Thl.  25 Sgr.  9 hlr.  für 87 ¾  Caslr. Acker 17  4/10 Ruth. haltenden Mainfluß der ehemaligen Leibheege, beides Abschnitte, die bei der ersten Berechnung nicht mitenthalten waren. Die eigenartige Verbindung von Jagd- und Fischereigerechtsame wundert nicht, wenn man weiß, daß der Eigentümer der Jagd das Recht hatte in den Gewässern des Jagdbezirks zu fischen, wann es ihm beliebte.

     Nachdem die Jagd an die Gemeinde Großauheim übergegangen war, erwuchs ihr die Pflicht, aus der Gerechtsame eine Einnahmequelle zu machen. Und so wurde die Gemeindejagd am 20.12.1848 vom gleichen Tage an verpachtet und zwar an den Roßwirt Peter Mangelmann II, dahier. Der Vertrag wurde auf 3 Jahre abgeschlossen, die Jahrespacht betrug 112 fl. Gegen Ende des letzten Bestandjahrs ward der Pächter wegen Niederschlagung des Pachtgeldes vorstellig. Er führte aus, in der Ausübung des Jagdrechts behindert zu sein, da er wegen des eingetretenen Kriegszustandes am 3.11.1850 die Waffe abliefern mußte.

 

 

 

„Am Heimatborn“.1939. Nr. 23

 

 

Es handelt sich hier um den Verfassungskonflikt, der zwischen dem Kurfürsten in Cassel und der Volksvertretung ausgebrochen war und der Kurhessen in einen Krieg zwischen Preußen und Österreich zu stürzen drohte. Das Waffenverbot erging mit dem Einmarsch der Executionstruppen, der sog. Straf-bayern, am 1.11.1850 und dauerte bis zum 5.8.1851. Während das Waffenverbot allgemein aber erst 1855 aufgehoben wurde, müssen die Jagdausübenden aber schon eher ihre Waffen wieder erhalten haben. Am 22.91851 wurde nämlich die Gemeindejagd auf 4 Jahre neu verpachtet. Diese Verpachtung wurde abgehalten unter den Bedingungen, daß als Jagdliebhaber nur Auheimer in Frage kommen können, daß ferner in der Zeit vom 24.2. bis zum 24.8. aus feldpolizeilichen Gründen nicht gejagd werden dürfe, daß der Pächter für allen Wildschaden aufzukommen habe und daß das Wild gehörig wegzuschießen , aber nicht ganz zu vertilgen sei. Von  den Karnickeln aber wird gesagt, daß sie gänzlich ausgerottet werden müßten,  da sie große Schäden in den Kiefernpflanzungen verursachten, widrigenfalls die Jagd auf Karnickel den Ortsbewohnern freigegeben werde.

     Schon in der Hessen-Hanauischen Ordnung vom 23.4.1737 ist vorgeschrieben, daß die Lappin rücksichtslos zu vertilgen seien. Jedoch war eingeräumt, daß dieses Wild in der Bulau und in einigen anderen, zu Hanau nahegelegenen Orten nicht unbeschränkt gejagt werden dürfe, damit jederzeit etwas zum Jagen vorhanden sei. Vielleicht ist dieses Gebot die Ursache dafür, daß die Lapin in unserer Gemarkung stark vertreten waren und später ihre rücksichtslose Vertilgung angeordnet wurde.

     Als Pächter für die Jahre 1851/54 ging der Kronenwirt Simon Hain mit 28 ½ fl. hervor. Es überrascht hier das niedrige Gebot; wir müssen deshalb annehmen, daß der Bestand an edlem Wild durch wildes Jagen der Strafbayern sehr zurückgegangen war. Aber auch die Zunft der „Wilwärtsknapper“ mag damals mehr und mehr gewachsen sein, gaben doch die mißlichen politischen und sozialen Verhältniße den besten Nährboden für verbrecherisches Treiben ab.

     Dem Pächter Hain wurde unter dem 14.2.1853 die Ausübung der Jagd verboten, und die Gemeinde erließ ihm das Pachtgeld für den Rest der Bestandszeit. In den folgenden Jahren von 1854 – 65 war der Gemeinde das Jagdrecht entzogen, da ihr  - siehe vorne – das Ablösungskapital zurückgezaht worden war. In diesen Jahren muß die Jagd überhaupt nicht ernsthaft ausgeübt worden sein, denn wir finden ver-schiedene Beschwerdeschriften wegen übermäßigen Wildbestandes. So fertigt O.G.-Anwalt Cöster Hanau am 19.12.1857 eine Schrift nach Cassel „den übermäßigen Hasenbestand betreff.“ und im Jahre 1859 führt der gleiche Rechtsanwalt Verhandlungen bei der Ständekammer in Cassel wegen „Wildschadens in der Auheimer Gemarkung“. Es braucht deshalb nicht zu wundern, daß mancher Auheimer zur Selbsthilfe griff und sich der Büchse und Falle bediente, um das lästige Tierzeug los zu werden. Und was er in vergangenen Jahren Schlimmes gelernt hatte, das übte er nun in Notwehr aus.

 

 

(Schluß in nächst. Nummer)