3. Jahrgang Gross-Auheim, den 5. April 1939 Nr. 22.
Vereinsnachrichten:
Das Heimatmuseum ist sonntäglich von 14 - 15 Uhr geöffnet. Am Heldengedenktag hatte das Museum guten Besuch aufzuweisen, wie er öfters zu wünschen wäre.
Jeden Donnerstag 20 ½ Uhr Zusammenkunft im Museum.
Für die Münzsammlung wurden gestiftet:
- von Herrn Otto Kreß: 85 Stücke Hartgeld, darunter Scheidemünzen der Länder aus der Zeit von
1750 – 1870, ferner fremdländisches Geld, sowie Kriegsnotgeld.
- von Herrn Karl Werner, Auwanneweg, 1 Kreuzer, 1833, Sachsen-Meiningen, Gewicht: ½ Gramm.
Den Stiftern herzlichen Dank !
Der Vorstand.
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Heimatkunde, Volkskunde, Familienforschung, Naturschutz:
(Darf nur mit Zustimmung des Heimatvereins veröffentlicht werden.)
Ein ausgestorbener Brauch: Eiermarkt in Groß-Auheim.
Bis in die 80er Jahre des vorigen Jahrhunderts wurde bei uns auf Ostersonntag der sogenannte Eiermarkt abgehalten. Wenn nach dem Mittagessen der Osterhase „gelegt“ hatte, versammelten sich Kinder und junge Leute auf dem Rochusplatz zum Eier picken. Die Eier wurden hierbei durch Aneinanderstoßen auf die Güte ihrer Schalen geprüft und zwar Spitze gegen Spitze und Rund gegen Rund. Wessen Ei sich als das stärkere erwies und das des Gegners an den beiden Enden beschädigte, der blieb Sieger. Ihm wurde das beschädigte Ei als Preis. Waren die Schalen nicht „kleinzukriegen“ oder gelang dies nur auf der einen Seite, dann hielt man nach einem anderen Gegner Umschau und rief: „Wer Spitz gegenSpitz!“ oder „Wer Rund gegen Rund!“ Ein an einem Ende beschädigtes Ei konnte mit einem „ganzen“ Ei nicht gepickt werden; denn das wäre unsinnig gewesen, weil das schon beschädigte Eiende das unbeschädigte Ei da gar nicht mehr picken konnte.
Der Markt zog sich den ganzen Nachmittag hin. Mancher hatte Glück und konnte mit gefüllter Tasche von hinnen ziehen, zum Leidwesen des Andren, der seine Eier verloren hatte.
Aus unserer Sammlung: Brauchtum in Groß-Auheim.
„Am Heimatborn“.1939. Nr. 22
Die alten Jagdgerechtigkeiten in der Groß-Auheimer Gemarkung. VIII.
Hessen-Darmstadt (Amt Steinheim) aber forderte die Pächter auf, sich wegen Übertretung der Jagd-ordnung zu verantworten. Die Sache mag wohl unentschieden geblieben sein. Wie hoch der Streitfall aber angesehen wurde, beweist der Kanzleivermerk auf der Beschwerdeschrift: Höchste Gefahr im Verzuge. Mit der tauschweisen Abtretung von Großauheim, Großkrotzenburg u. Oberrodenbach an Kurhessen im Jahre 1816 war diese Gefahr glücklicherweise gebannt, und Kurhessen durfte sich nun allein der Jagd in den Gemarkungen Großauheim und Großkrotzenburg erfreuen.
Im gleichen Jahre wurde wohl auch die sogen. Leibheege (1) vom eigentlichen Jagdgebiet abgetrennt. Einzelheiten hierüber, sowie Näheres über die Jagdpächter in den Jahren 1818 – 1839 konnten wir bisher nicht erfahren, da uns der Archivstoff trotz aller Bemühungen noch nicht zugängig gemacht wurde.
Die Revolutionsereignisse der 1840er Jahre brachten es mit sich, daß die Jagden durch Gesetz vom 1.7.1848 in Kommunalen Besitz übergingen. Auf Antrag des damaligen Bürgermeisters von Groß-Auheim wurde deshalb Ende des Jahres 1848 die Staatsjagd wie auch die Leib-Jagd in Gemeindebesitz überführt. Gleichzeitig ließen sich auch die Großkrotzenburger die Jagd in ihrer Gemarkung zuteilen, sodaß von dem Jagdbezirk jede Gemeinde ihren Teil erhielt und die seitherigen Pächter von der Jagd abstehen mußten. Allerdings hatte die Gemeinde die Jagdrechtsnahme mit 2 Silbergroschen für den Casseler-Acker (oder 24 Ar) abzulösen. Und so zahlte der hiesige Gemeinde-Rechnungsführer am 4.12.1848 an die Renterei Bücherthal 364 fl, 9 kr, 3 Hlr. (2)
Am 24.4.1854 aber wurden die gleichen Beträge, wohl bis zur endgültigen Festsetzung der Jagdfläche, an die Gemeindekasse einstweilen zurückbezahlt. Erst am 24.10. und 7.11.1865 verausgabte die Gemeinde-kasse die Ablösungsgelder endgültig für rund 3392 Cass. Acker mit 226 Thaler, 4 Silbergroschen,
5 Hellern an die Kurf. Renterei Hanau.
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(1) Die Leibheege, in dem der Kurfürstliche Hof die Jagd ausübte, erstreckte sich auf das der Gemarkung Hanau benachbarte Auheimer Unterfeld und wurde gegen den größeren Jagdbezirk durch den Schafbrückengraben und den Schafbrückenweg abgetrennt.
Die Grenze der Staatsjagd ist im Pachtvertrag von 1839 wie folgt angegeben: „Die Grenze dieser Jagd geht von Großauheim am Main längs dem Schafbrückengraben hinauf an der Leibheege hin bis auf die Schaafbrücke, von da an weiter in der Leibheege hin, den Schafbrückenweg nach der Lehrhöferheide bis an den Wappenstein Nr. 16, von hier aufwärts der Freigerichter-Straße zwischen der Bulau und dem Großauheimer Wald hinauf bis an die Emmerichshöfer Tannen, weiter an der Neulatte und der Landesgrenze hin bis an den Main, den Main abwärts bis auf den ersten angenommenen Punkt, den Schaafgraben. Pächter dieser Staats-Privatjagd waren während des 12jährigen Pachtzeitraumes vom 1.5.1839 bis 1851 Kaufmann Johann Conrad Deines, George Glänzer und Philip Bechtel zu Hanau. Die Pachtsumme betrug jährlich 200 Gulden in guten gangbaren Silbermünzen.
(2) Und am 30.12.1848 an die Kurfürstl. Hofkasse 131 fl, 33 kr, 2 Hlr.
(Fortsetzung nächste Nummer)