3. Jahrgang Gross-Auheim, den 4. März 1939 Nr. 21.
Vereinsnachrichten:
Das Heimatmuseum ist sonntäglich von 14 - 15 Uhr geöffnet. Die Mitglieder wollen es sich angelegen sein lassen, bei jeder sich bietenden Gelegenheit zum Besuche des Heimatvereins, besonders des Heimat-Museums aufzufordern und sich auch ab und zu selbst einzufinden. Die Zugänge an Museumsstücken bieten auch dem, der das Museum schon kennt, immer wieder neue Anregung zur Mitarbeit an den Heimataufgaben.
Für die Ausstellung der Bodenfunde, die uns der Herr Bezirksvertrauensmann für Bodenaltertümer überlassen hat, ließen wir einen großen Schauschrank aus Glas anfertigen. Die Kosten für den Schrank hat Herr Bürgermeister Schramm übernommen, dem wir deshalb besonderem Dank verpflichtet sind.
Zugänge an Museumsstücken:
- Eine Elle, Frankfurter Maß, 54,70 cm.
- von Aug. Schramm, Glaserei, ein Brikett mit der in Gold herausgehobenen Aufschrift:
Glückauf
Gewerkschaft
Gustav, den 15.2.1904
Das Brikett entstammt der ersten Lieferung der Zeche Gewerkschaft Gustav bei Kahl am Main.
Allen Stiftern herzlichen Dank !
Der Vorstand.
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Heimatkunde, Volkskunde, Familienforschung, Naturschutz:
(Darf nur mit Zustimmung des Heimatvereins veröffentlicht werden.)
Die alten Jagdgerechtigkeiten in der Groß-Auheimer Gemarkung. VII.
Wenn der Steinheimer Amtmann auf der Jagd erscheinen sollte, so solle ihm die Flinte abgenommen werden und im Falle von Wiedersätzlichkeit, so habe er (Adler) gehört, hätten an der Grenze zwei Kompagnien soldaten bereit gestanden.
Auch der Amtmann Gros von Steinheim gibt auf Grund der Anzeige des Großauheimer Ortsvor-standes einen Bericht an das Ober Forst Colleg in Darmstadt. Er gibt an, daß die Hanauer „ungescheut mit Hunden und Menschen die noch mit Sommerfrüchten bestellten Felder nach der Länge und Quere durchstreift und großen Schaden verursacht hätten“. Der Schultheiß von Auheim sei mit seiner mündlichen Beschwerde an das Forstamt Hanau verwiesen worden. Dann heißt es weiter:
„Am Heimatborn“.1939. Nr. 21
„Da die zwei andere Felder in Groß-Auheimer Gemarkung Raum genug gegeben hätten, Die Jagdbarkeit auszuüben, so wird die Handlungsweise der Hanauer als Racheakt gegen die Ausübung des Jagdrechtes durch den Steinheimer Amtmann angesehen. Gros überläßt es dem Ober Forst Colleg, wie dem Unrecht gesteuert würde. Das O.F.C. fühlt sich in der Sache offenbar nicht zuständig und gab den Bericht an die Regierung weiter. Diese nahm sich Zeit für ihre Stellung und antwortete erst am 7. Sept. 1805 „daß man auch diesseits der Meinung sey, sich in den Besitz der Jagdgerechtigkeiten zu erhalten zu suchen.“ Schon bald nach jenem Bartholomäustag – am 30. Aug. 1804 – begab sich auch der Amtmann Gros auf die Jagd. Er war begleitet von Vogteischreiber Gebell, Revierjäger Albert von der Fasanerie Steinheim und Ober-förster Adler. Bejagt wurden das Mittelfeld und der zwischen diesem und dem Main hinziehenden Wiesengrund. Gejagt wurden ein Hase und zwei Feldhühner. Die Jagd verlief ungestört. Doch muß sie verraten worden sein, denn der Stadtrat von Hanau schreibt unterm 19. Sept. 1804 an den Steinheimer Amtmann, daß er Anzeigen zufolge am 30.8. in der Auheimer Gemarkung Jagdfrevel begangen habe. Er verlangte Bezahlung des Wildprets und erwartet, daß sich solche Frevel nicht wiederholen, denn er würde die Frevler verhaften und nach Hanau bringen lassen. Der Amtmann leitet dieses Schreiben ebenfalls nach Darmstadt weiter und schlägt vor, ein „nachdrucksames amtliches Protestschreiben“ an das Stadtschultheißenamt Hanau abgehen zu lassen. Der Amtmann betont nocheinmal, daß er nach dem Vertrag von 1598 zur achttägigen Jagd berechtigt sei, obgleich es auffallend ist, daß sich niemand der wirklichen Ausübung mehr erinnern will (sie war wohl seit vielen Jahren nicht mehr ausgeübt worden) welches wohl daher kommen mag, weil die zeitlichen Oberamtmänner sich selten persönlich zu Steinheim, sondern mehrenteils an dem Hoflager zu Mainz aufgehalten haben“. Hanau muß über den Zustand, daß auch andere Anteil an seiner Jagd hatten, sehr erbost gewesen sein, denn es führte schon im Februar des gleichen Jahres eine Klage gegen den Sohn und die Knechte der Herrschaftlichen Mühlen-beständerin Klugin Wittib bei Kahl.
In Ergänzung der Ausführungen der vorigen Nummer 20 können wir heute mitteilen, daß bei dem Staatenwechsel 1802 der Wildbann im Bulauwalde in das Eigentum von Hessen-Kassel überging. Auch die Jagden der Groß-Auheimer und Groß-Krotzenburger Gemarkung kamen damit in den Besitz von Hessen-Kassel, wiewohl der Grund und Boden Hessen-Darmstädtisch war. Deshalb aber suchte Hessen-Darmst. das ihm verbliebene Recht des Mitjagens zu erhalten. Neben der Mitjagensgerechtigkeit übte Hess.-Darmst. als Landesherr – vielleicht schärfer wie sein Vorgänger Mainz – aber auch die Aufsicht über die Jagd in der Großauheimer und Großkrotzenburger Terminey aus.
So entnehmen wir einer Beschwerde der Hessisch-Hanauer-Jagdpächter Miesser und Wagner vom Jahre 1815, gerichtet an die Rentkammer Forstdepartement Hanau, daß ihnen eine Großherzogl. Hess. Jagd-ordnung zugeschickt worden sei, wonach die kleine Jagd im Großherzogtum Hessen erst am 17. Sept. beginnen dürfe. Beide Behörden erteilten Weisungen die natürlich gegeneinanderliefen: Hessen-Cassel, daß die Jagd wie gebräuchlich auf Bartholomäus (24.8.) zu eröffnen sei.
(Fortsetzung nächste Nummer)