Die Ritter von Großauheim
Zwei besonders alte Sandsteinplatten wurden 1976 wegen Fußbodenarbeiten aus der St. Jakobuskirche herausgenommen und an die Kirchhofmauer angebracht. Sie sind sicher älter als die jetzige Kirche (1767) und stammen aus Vorgängerkirchen aus dem 14. Jahrhundert. Hierbei handelt es sich um eine kleinere Platte und einem mehr als Mannsgroßem Sandstein. Auf dem großen Standstein sind undeutlich Reste eines Wappens zu erkennen. Dies bezeugt gehobene Persönlichkeiten. Wer könnte es sein? Dieser Frage ist der Heimat- und Geschichtsverein Großauheim nachgegangen. Der ehemalige Vorsitzende, Dr. B. Picard, hat aus dem Archiven von Eppstein die ältesten Namen herausgesucht und vermutet sehr stark, dass es sich um die Grabplatten von Auheimer Ritter handelt. Ritter von Auheim; als Burgmannen sorgten sie für den Schutz der eppsteinischen Burgen Hainhausen und Steinheim. Diese Niederadligen waren in ihrer Region mächtig.
Dokumentiert sind: 1261 Merbotdo de Ouheim; 1282/83 Welp de Oweheim und seine Schwester Lukarde; 1299 Herbord von Auweheim und seine Frau Beatrix; 1334 Konrad von Auheim. Danach sind sie ausgestorben. Man erkennt, wie sich der Ortsname zu „Auheim“ entwickelte.
Die Grabsteine befinden sich seit der Privatisierung des Pfarrhauses an der Mauer im Bereich eines Montessori-Kinderhauses. Sie wurden zum Schutz vom Heimat- und Geschichtsvereins Großauheim mit Acrylplatten geschützt. Der Verein beauftragte die Künstlerin Margot Kreuder eine Grabplatte mit einem mittelalterlichen Ehepaar zu bemalen und mit dem Eppsteiner Wappen frei nachzuempfinden. Eine Erklärung auf einem neu angebrachten Schild soll die Bevölkerung auf die Geschichte aufmerksam machen.
Diese Ritter, also Niederadlige unterhalb der freien Herren, sind mehrfach urkundlich bezeugt, und zwar immer mit „von Auheim“. Ihr Name stammt aus einer Zeit, als Groß- und Klein-Auheim noch nicht unterschieden wurden. Deshalb muss heute offenbleiben, ob sich ihr lokales Schwergewicht (wenn es überhaupt eines gab) links oder rechts des Mains befand. Die 1976 beim Verlegen eines neuen Fußbodens in der Jakobuskirche ausgegrabene sandsteinerne Grabplatte, die Sie mit dem alten Pfarrhaus erworben haben, zeigt aber, dass die Ritter (mindestens auch) einen deutlichen Bezug zu Großauheim hatten. Ich wüsste nämlich nicht, wem sonst als einem von ihnen die Grabplatte gehört haben sollte. Leider ist sie sehr abgetreten und lässt, meiner Erinnerung nach, Inschrift, Wappen u. dgl. nicht mehr erkennen. Andererseits beweist dies aber, dass Grab und Platte nicht in irgendeiner Ecke der mittelalterlichen Vorgängerkirche von St. Jakobus lagen, sondern zentral an einer viel begangenen Stelle. 1976 ist leider versäumt worden, im Untergrund nach dem Grab zu suchen.
Folgende Ritter sind bekannt:
1261 Merbotdo de Ouheim, der damals mit dem bayerischen Kloster Himmelskron einen Streit über Güter in Jügesheim beilegte.
1282/83 Welp de Oweheim übergibt dem Gottfried I. von Eppstein eine Hufe Land in Auheim und drei Mark aus den Gütern seiner Schwester Lukarde und empfängt das alles wieder als Lehen von Gottfried. Die Ritter gehören damals also zu den Burgmannen der eppsteinischen Burgen Hainhausen und Steinheim.
1299 stiften Herbord von Auweheim und seine Frau Beatrix, Bürger zu Seligenstadt, dem Kloster Seligenstadt zwei Malter Korn.
1334 kommt es zu einem Schiedsspruch zwischen Konrad von Auheim und den Dominikanern In Frankfurt.
Ab jetzt tauchen die Ritter von Auheim, soweit bisher bekannt, in schriftlichen Dokumenten nicht mehr auf. Sie dürften im späten 14. Jahrhundert ausgestorben und/oder in städtisches Bürgertum übergegangen sein (siehe 1299, als das für einen belegt ist).
Die obigen Angaben stammen aus: Die eppsteinischen Lehensverzeichnisse und Zinsregister des XIII. Jahrhunderts, hg. von Paul Wagner, Wiesbaden 1927, Nr. 198; Wilhelm Müller: Hessisches Ortsnamenbuch, Bd. 1, Darmstadt 1937, S. 386, mit Angabe der herangezogenen Urkunden-Editionen: Boehmer-Lau 1, 113 und 2, 385, Reimer 1, 509, Baur 1, 158; Regina Schäfer: Die Herren von Eppstein, Wiesbaden 2000, S. 48 f.