2. Jahrgang                                  Gross-Auheim, den 17. Nov. 1938                                              Nr. 18.

Vereinsnachrichten:  

     Zugänge an Museumstücken:

Es wurden gestiftet:

-  von Reichsbahn-Inspektor Karl Christ Groß-Auheim, jetzt Berlin, ein schmiedeeiserner Nagel, 26 cm

   lang, von der Saalburg, (römisch). 

-  von Apitzsch, Erhardt, Witwe: Andenken vom Weltkrieg 1914/18:

   je 1 ungarische und belgische Münze 1915,

   Militäruniformknöpfe verschied. Nationalitäten,

   Granatsplitter, Teile von Granatringen, Gewehrpatronen, Gewehrstreifen, Bleikugeln, Querschläger,   

   Splitter von Fliegerpfeilen,

   1 Geschoß von Autogeschütz 37 mm,

   1 Paar bunte serbische Strümpfe,

   15 Orden und Ehrenzeichen fremder Nationalitäten, deren Zugehörigkeit erst noch  festgestellt werden  

   muß.

   Fortsetzung nächste Nummer.

                                                                                                                      Der Vorstand.

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Heimatkunde, Volkskunde, Familienforschung, Naturschutz:

(Darf nur mit Zustimmung des Heimatvereins veröffentlicht werden.)

 

Die alten Jagdgerechtigkeiten in der Groß-Auheimer Gemarkung.  IV.

 

     Mainz wollte nicht dulden, daß auf dem Gebiet, auf dem es zwar kein Eigentum, aber doch das Wildbannrecht hatte, eine Stadt erbaut würde. Nach vielem Hin und Her, und nachdem Mainz das Kaiserliche Kammergericht angerufen hatte, gestand es endlich den Bau stillschweigend zu. Doch wollte es jetzt den Ausbau dieser Stadt zu einer Festung sowie die Errichtung eines Hafens nicht zugeben. Diese Fragen standen auf der in Rede stehenden Tagung zur Besprechung, und es ist möglich, daß der Graf sich deshalb zum Vertrag über die Mitjagensgerechtigkeit bequemte, um in der Sorge für seine Neustadt Zugeständnisse zu erhalten. Wir wollen den durch die Stadtgründung entstandenen Streit „Mainz contra Hanau“ hier nicht weiter verfolgen. Es sei nur gesagt, daß der Graf von Hanau trotz seiner gegenteiligen Erklärungen die Neustadt zur Festung ausbaute und auch einen Hafen anlegen lies.

     Nun zurück zu unserer Betrachtung. Immer wieder kam es zu Schwierigkeiten bei der Ausübung der Jagd in unserer Gemarkung, so daß der Kurfürst von Mainz den Amtmann von Steinheim am 22. Sept. 1611 sowie am 10. Mai 1613 Verhaltensmaßregeln erteilen mußte.

 

 

„Am Heimatborn“.1938. Nr. 18

 

 

1617 ersucht die Wittib des Grafen Philipp Ludwig, Catharina Belgia, sogar „umb abschaffung solcher neuerungen“. Jedenfalls machte der 30jähr. Krieg der Streitfrage ein Ende, d.h. vorläufig; denn wir hören nichts mehr bis zum Jahre 1639. Aus einem Schreiben des Erzbischofs Anselm Kasimir vom 17. Jan. 1639 an den Amtmann zu Steinheim, geht hervor, daß die Gräfin Wittib „Vermittels sonderbaren abordnung wegen einstellung des Jagens Vndt Wildschießens in Ihre von Unß Vndt Vnserem Ertzstift LehensrührigenWilpan …..“ vorstellig geworden sei. Der Amtmann erhält den Auftrag,  es vorläufig bei der Antwort dem Abgesandten gegenüber zu lassen. Wenn „hierüber von den Hanawischen etwa thätliches begangen oder anbetroht werden sollte hettest du Vns dessen jederzeith mit nothdürftigem bericht …..“ anzuzeigen.

     Sowohl 1649, am 20. Marty, als auch 1714 unterm 2. May erneuerten (wie das üblich war) die regierenden Erzbischöfe zu Mainz das Mannlehen der Verleihung des Wildbanns an die jeweiligen Hanauer Grafen. Dadurch erweist sich immer wieder von neuem das Wildbannsrecht des Kurfürsten, ohne daß sich aber durch diese Erneuerung der Belehnung etwas an der Mitjagensgerechtigkeit ändern würde.

     Noch ist zu vermerken der Vermerk über Jagdgerechtigkeiten im Jurisdictionalbuch vom Jahre 1681. Hier heißt es in der Zusammenstellung der Reichs-Gerechtigkeiten unter Gros Auheimb: „Jagens Gerechtigkeit, Hatt Herr Graf zu Hanau, Von dem Hochlöbl. Ertz Stift zu Lehen, aber ein zeitlicher Herr Amtmann hatt macht darin zu Jagen, und Ein Schultheiß das klein Waydtwerk Zu treiben, gehet an Von der Hanawischen Markung biß ahn die Kaahl ahn den Hanawischen Walt die Bullen genahnt Vndt an das Kaahler Reisig, so weith als Gros Auheimb Vndt Krotzenberger Markung gehet. Waldtung gehören dem Dorf Gros Auheimb eygentlich Zue, woraus sie sich nach notturft beholzen Vndt das Eckrig allein genießen. Der orth wird auch Jährlich ein förstergericht gehalten Vndt die Busen von der Gemeint Vertrunken“. Das Groß-Auheimer Gerichtsbuch schreibt hierüber: „Des Jagens Gerechtigkeit hat herr graff zu Hanaw von dem Erzstift zu lehen, doch dergestalten, daß Rms Dns jährlich das jus venandi exercire, ein zeitlicher herr Ambtmann zu steinheim gleichmäßig zu exercieren, wie auch ein schultheiß zu Gros Auheimb das kleine waydwerk zu genießen habe und gehet an von der hanauischen markung bis an die kahl, dem hanauischen Wald, die Bullau genannt und dem kahler Reisig, so weith als grosauheimer und crotzenberger markung geht“.

     Aus der folgenden Zeit sind uns verschiedene urkundliche Nachrichten über Wilddiebereien und abgehaltenen Jagden erhalten, aus denen sich immer wieder die Mitjagensgerechtigkeit des Kurfürsten und seines Amtmannes ergibt. Die reizvollen Episoden wollen wir uns keinesfalls entgehen lassen und sie in ihren besten Merkmalen hier wiedergeben. Zunächst sprechen die Akten von einer Wilddiebs-geschichte. Am 5. Juny 1716 ertappte ein Hanauischer Jäger den Groß-Auheimer Beisassen Johann Heinr. Strauß mit einer Flinte im Groß-Auheimer Wald. In der Annahme, einen Wilderer vor sich zu haben, „hat er ihm selbige abgenohmen und mit einem strik am Arm gebundener gewaltsahmer weiss naher Hanau geschlöppt.“ Auf die Anzeige des Schultheißen von Gr. Auheim erhebt der Oberamtmann von Steinheim sofort feierlichen Protest bei der Hanauischen Regierung.

(Fortsetzung folgt)