Am Heimatborn Nr. 16  2. Jahrgang                 Gross-Auheim, den 16. Aug. 1938                                              Nr. 16.

Vereinsnachrichten:        Das Heimatmuseum ist sonntäglich von 14 – 15 Uhr geöffnet. Jeden Donnerstag abends 20 ½ Uhr Zusammenkunft der Mitglieder im Museum.      

Am Sonntag den 7.8. hatte der Verein Mitglieder und Heimatfreunde zu einem heimatkundlichen Ausflug nach Windecken zur 650Jahrfeier der Stadtgemeinde eingeladen. Leider waren dem Rufe nur einige Mitglieder gefolgt. Der historische Festzug mit seinen wohlgelungenen Gruppen, der sich durch die reich geschmückten Straßen des altertümlichen Städtchens bewegte hinterließ bei den Teilnehmern einen tiefen Eindruck. Die anschließende Führung durch die Straßen und Gäßchen mit ihren prächtigen Fachwerkhäußern und lauschigen Winkel, sowie die Besichtigung der Heimatausstellung riefen Erinnerungen an vergangene Zeiten wach und vermittelten manches Wissenswerte auf den Gebieten von Heimat- und Volkskunde. Ein gemütliches Beisammensein beschloß den schönen Ausflug.      Bei genügender Beteiligung wird demnächst ein weiterer Ausflug unternommen werden.       Zugänge an Museumstücken: -  Mitglied K. Kurzschenkel fand beim Holzspalten eine Bleikugel die in einen Baumstamm eingedrungen       war. Sie ist fest mit dem Holz verwachsen und bildet ein sehenswertes Stück.         Allen Stiftern herzlichen Dank !                                                      Der Vorstand.  ---=======oooooooooo=======---   Heimatkunde, Volkskunde, Familienforschung, Naturschutz: (Darf nur mit Zustimmung des Heimatvereins veröffentlicht werden.)  Die alten Jagdgerechtigkeiten in der Groß-Auheimer Gemarkung.  II.       Die Hoheitsrechte gingen an diese neue Territorialgewalt über, nicht aber Jagd und Fischerei, die nach wie vor Regalien des Königs blieben. Jagdrecht war mit dem Besitzrecht des Bodens demnach nicht mehr wie anfangs gemeinsam. Da aber die Könige, insbesondere seit Heinrich I nur selten in ihre Wildbanne kamen, gaben sie das ihnen verbliebene Jagdrecht zu Lehen und ganz oder teilweise auch in Besitz an ihnen genehme Herren.      „Am Heimatborn“.1938. Nr. 16           Wir kommen nun auf die Wildbannbezirke im einzelnen. In der unteren Main- und unteren Kinziggegend treffen wir vier Bannforste an: Den Kurmainzischen Wildbann, den Reichswildbann (genannt die) Hanau, den Reichswildbann Gelnhausen und den Reichswildbann Dreiech. Von den drei Letztgenannten wollen wir nur wenig hören, während wir uns mit dem ersteren, unserem Wildbann, eingehender beschäftigen werden. Der Wildbann Dreieich umfaßte alles Land zwischen Rhein, Main, Odenwald und lief – das Gebiet des heutigen Frankfurt umfassend – bei Dörnigheim rechtsmainisch bis nach Vilbel hinauf und die Nidda abwärts. Er war der größte, aber auch der älteste und wildreichste Bannforst. Damit der König von seiner Burg in Gelnhausen rasch durch gebanntes Gebiet in die Dreieich kommen konnte, ließ er den schmalen Streifen zwischen Kinzig und Frankfurter Straße von Gelnhausen bis zur Einmündung Braubach bei Dörnigheim in den Main als Wildbann ‚Gelnhausen‘ erklären. Der Reichswildbann Hanau umfaßte das Gebiet des heutigen Lamboywaldes und die Kinziginsel auf der das hanauische Grafenschloß stand. Seine Geschichte geht mit der des kurmainzischen Wildbannes soweit Hand in Hand, mit dem großen Unterschiede aber, daß das Recht zum Jagen und das Rügen von Jagdfreveln dem Reich zustand, während diese Rechte im kurmainz. Wildbann vom Erzbischof zu Mainz ausgeübt wurden.      Der Kurmainzische Wildbann war, wie die übrigen Wildforste, ursprünglich Reichsland. Seine Grenzen werden im Lehensbrief von 1390 wie folgt angegeben: ‚Er get an, als die Kintzige in den Mayn get und die Kintzige uff bis an die Hoster brücken obwendig Geilnhausen und die Straße herab durch Haseln (Altenhaßlau) und hinter den Ruenberg (Rauenberg) hin durch Albstandt bis an die Brücken zu Michelsbach und die Kalden (Kahlfluß) bis an den Mayn und den Mayn hin bis wieder an die Kintzige‘. Folgende Orte lagen im Wildbann: Meerholz, Hailer, Niedermittlau, Neuenhaßlau, Gondsroth, Ober- und Niederrodenbach, Groß-Krotzenburg, Groß-Auheim, Kinzdorf und die Stadt Hanau (mit Ausnahme der Burg, die auf der Kinziginsel liegt). Unsere Gemarkung lag also völlig im Bereiche des Wildbannes. Sie bestand in der Hauptsache aus Wald, der bis an den Ort heranreichte (Waldswiesengraben), sowie aus einem Wiesengelände, das sich am Main aufwärts zog. Bezeichnenderweise deckt sich unsere Gemarkungsgrenze nach der Bulauwaldung hin mit dem Zug der Birkenhainerstraße, vermutlich weil diese alte Straße ein markantes Grenzzeichen bildete. Wann nun dieser Grenzzug festgesetzt wurde, läßt sich genau nicht sagen; sicherlich schon sehr früh. Die älteste Urkunde aus dem Grenzverlauf stammt von 1492.      Auch über Einzelheiten des Kurmainzischen Wildbannes aus der ersten Zeit, wie Aufsicht über den Wald, Rügegerichte, Nutzung des Waldes u.s.w. fehlen uns überbrachte Nachrichten. Es lassen sich nur allgemeine Angaben machen, die teilweise selbst wieder Vermutungen sind.      Der Kurmainzische Wildbann politisch gesehen, oder auch der Wildbann Bulau genannt, wurde, nachdem schon Jahrhunderte vorher Teile davon vom König verschenkt und verliehen worden waren, in der Mitte des 11. Jahrhunderts vielfach aufgeteilt. König Heinrich IV. übertrug im Jahre 1059 zur Beendigung seines Thüringer Zehntstreites zahlreiche Güter im Maingebiet an Stifte und Klöster. Dadurch wurde es geistliches Gebiet und kam in die Verwaltung des Erzbischofs von Mainz. Vermutlich wurden damals schon die Wälder Hanau und Bulau Eigentum des Mariengredenstiftes in Mainz. Die in dem Waldbezirk gelegenen Orte Großkrotzenburg und Oberrodenbach wurden Petersherrisch (d.h. sie wurden dem Peter- und Alexanderstift Aschaffenburg unterstellt) und Groß-Auheim wurde Stiftmainzisch.